Grundversicherung

Die Grundversicherung ist eine obligatorische Krankenversicherung für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Sie übernimmt die Kosten für wichtige medizinische Leistungen wie Arztbesuche, Medikamente, Spitalaufenthalte und Schwangerschaftsvorsorge. Die Höhe des Versicherungsbeitrags ist abhängig von Wohnort, Alter und dem ausgewählten Modell.

  • Die wichtigsten Leistungen der Grundversicherung
  • Sparmodelle und Spartipps in der Grundversicherung

Jetzt Vergleich erhalten

topics
single-plus
visana
atupri
okk
concordia
helsana
assura
css
mutuel
swica
sympany
single-plus

Was Sie über die Grundversicherung wissen sollten

1

Leistungen der Grundversicherung

Die Grundversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Krankenversicherung gemäss dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) in der Schweiz. Sie umfasst folgende Leistungen, die von den Krankenkassen erbracht werden:

Leistungen der Grundversicherung
Ambulante Behandlungen/Schulmedizin Kostendeckung gemäss anerkannten Tarifen. Behandlung durch eidg. dipl. Ärzte, Chiropraktoren sowie Personen, die im Auftrag eines Arztes Leistungen erbringen.
Ambulante Behandlungen/Komplementärmedizin Akupunktur, anthroposophische Medizin, Homöopathie, Phytotherapie, traditionelle chinesische Medizin, Behandlung durch einen eidg. dipl Arzt mit Fachausweis.
Medikamente (ärztlich verordnet) Kostendeckung gemäss KVG für Medikamente der Arzneimittelliste oder der Spezialitätenliste.
Badekuren (medizinisch bedingt und ärztlich verordnet in anerkannten Heilbädern in der Schweiz) CHF 10.- pro Tag während max. 21 Tagen pro Kalenderjahr und Deckung der ambulanten Behandlungskosten gemäss anerkannten Tarifen.
Mutterschaft Im Wohnkanton volle Deckung in der allgemeinen Abteilung eines Listenspitals mit Leistungsauftrag. Im Standortkanton höchstens nach dem Tarif des Wohnkantons (Art. 41 KVG). Kontrolluntersuchungen und Geburtskosten: Kostendeckung gemäss anerkannten Tarifen. CHF 150.- pro Geburt an Geburtsvorbereitung. Übernahme der Kosten für 3 Stillberatungen.
Vorsorgeuntersuchungen Gynäkologische Vorsorgeuntersuchung alle 3 Jahre gemäss KVG.
Impfungen Beiträge an prophylaktische Impfungen gemäss KVG.
Brillen/Kontaktlinsen CHF 180.- pro Kalenderjahr bis zum vollendeten 18. Altersjahr. Beiträge bei Erwachsenen nur in krankheitsbedingten Spezialfällen.
Hauskrankenpflege (Spitex, ärztlich verordnet) Kostenübernahme für Behandlungen und Pflegemassnahmen durch anerkannte Spitex-Organisationen zu Hause oder in Pflegeheimen.
Hilfsmittel (ärztlich verordnet) Beitrag an Miete oder Kauf von Hilfsmitteln gemäss Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL).
Zahnbehandlungen Leistungen gemäss Tarif, sofern für die Behandlung eine gesetzliche Leistungspflicht besteht.
Transport und Rettungskosten Transportkosten: 50% max. CHF 500.- pro Kalenderjahr (für medizinisch notwendige Transporte zum nächsten Arzt oder zum nächstgelegenen Spital).
Rettungskosten: 50% max. CHF 5000.- pro Kalenderjahr (in der Schweiz).
Behandlung im Ausland (bei akuter Erkrankung oder Unfall während eines vorübergehenden Auslandaufenthalts) Behandlungskosten gemäss höchstens doppeltem Tarif des Wohnkantons.
EU/EFTA: Übernahme der Kosten nach Staatsrecht und Sozialversicherungstarif des Aufenthaltslandes. Voraussetzung: Vorweisung der Europäischen Krankenversicherungskarte.
2

Wer ist dazu verpflichtet eine Krankenversicherung abzuschliessen?

  • Versicherungspflicht:
    • In der Schweiz wohnhafte Personen unabhängig ihrer Staatsangehörigkeit, ab Geburt oder spätestens drei Monate nach Zuzug in die Schweiz (zu dieser Gruppe gehören auch Ausländer mit einer Aufenthaltsbewilligung von mehr als drei Monaten).
    • EU/EFTA-Grenzgänger, die gemäss Erwerbsortprinzip ausschliesslich in der Schweiz arbeiten, jedoch in einem EU/EFTA-Land wohnen. Die Versicherungspflicht gilt auch für ihre nicht erwerbstätigen Familienangehörigen.
  • Keine Versicherungspflicht:
    • Aktive und pensionierte Bundesbedienstete, die der Militärversicherung unterstehen.
    • Personen, welche sich als Touristen ausschliesslich zur ärztlichen Behandlung oder zur Kur in der Schweiz aufhalten.
3

Krankenkassenprämien

Die Krankenkassenprämie ist der Versicherungsbeitrag, den Sie monatlich an Ihre Krankenkasse bezahlen müssen. Die genaue Höhe der Prämie ist von der ausgewählten Krankenkasse abhängig. Ebenso spielen Faktoren wie Versicherungsmodell, Franchise und Wohnort eine Rolle bei der Bestimmung der Prämie.

Jedes Jahr im Herbst passen die Versicherer die Prämien für die obligatorische Grundversicherung an und das Bundesamt für Gesundheit genehmigt diese. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig über die neuen Prämien zu informieren und verschiedene Angebote miteinander zu vergleichen.

Unsere unabhängigen Versicherungsberater stehen Ihnen zur Seite, um Ihnen bei der Auswahl der optimalen Krankenkasse zu helfen und alle Ihre Fragen zu beantworten.

4

Weshalb kommt es immer wieder zu Prämienerhöhungen?

Die starke Kostenzunahme ist auf eine Vielzahl von Faktoren zurückzuführen:

Corona Pandemie: In der Corona Pandemie mussten viele Operationen verschoben werden, die in den letzten Jahren nachgeholt werden mussten. Ausserdem erwarten wir noch die durch Corona verursachten Kosten, welche bis heute noch nicht berücksichtig worden sind. Diese betragen rund 1 Milliarde, welche zulasten der Krankenversicherungen gehen.

Alternde Bevölkerung: Die Menschen leben länger und im Alter braucht man die Leistungen. Das System wird demzufolge länger belastet.

Fortschritt der Medizin: Behandlungen werden immer teurer, dank dem Fortschritt der Medizin.

Steigende Kosten: Medikamente, Spital und Praxiseinrichtungen, werden immer teurer.

Physiotherapie: Physiotherapie wird immer mehr ärztlich verordnet.

Psychotherapie: Immer mehr Psychologen werden aufgesucht.

5

Neu in der Schweiz

Die obligatorische Krankenversicherung gilt für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und ist somit verpflichtend. Innerhalb von drei Monaten nach einem Zuzug muss eine Krankenversicherung abgeschlossen werden. Diese tritt dann rückwirkend in Kraft, ab dem Datum des Einzugs. Daher müssen auch Beiträge ab dem Einzugsdatum gezahlt werden, selbst wenn die Versicherung erst später abgeschlossen wird.

Für Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, aber im Ausland wohnen, besteht die Wahl zwischen einer Krankenversicherung in der Schweiz oder am Wohnort. Es gibt jedoch Ausnahmen für Rentner, Studierende und Diplomaten. Nähere Informationen zu diesen Ausnahmen erhalten Sie von Ihrem jeweiligen Kanton.

6

Kostenbeteiligung: Franchise und Selbstbehalt

Ein Teil der Behandlungskosten geht zu Lasten der Versicherten. Die Kostenbeteiligung setzt sich zusammen aus:

  • Franchise: Die Franchise ist die Kostenbeteiligung, die jede Person in der Schweiz pro Kalenderjahr an ihre Behandlungskosten leisten muss.
Erwachsene
Verfügbare Franchisen
Kinder
Verfügbare Franchisen
CHF 300 CHF 0
CHF 500 CHF 100
CHF 1000 CHF 200
CHF 1500 CHF 300
CHF 2000 CHF 400
CHF 2500 CHF 500
CHF 600
  • Selbstbehalt: Haben Sie Ihre Franchise erreicht, bezahlen Sie nur noch 10% der Kosten, die durch die Grundversicherung abgedeckt sind. Dieser Selbstbehalt beträgt bei Erwachsenen maximal 700 Franken pro Jahr, bei Versicherten unter 18 Jahren maximal 350 Franken.
7

Welche Franchise ist die beste für mich?

Es gibt verschiedene Faktoren, die Ihre persönliche Wahl beeinflussen können. Hier sind ein paar Punkte, die Sie bei der Entscheidung beachten sollten:

  1. Gesundheitszustand: Wenn Sie gesund sind und die Arztkosten pro Kalenderjahr tiefer als CHF 1800.- sind, dann können Sie mit einer höheren Franchise Geld sparen. Benötigen Sie jedoch regelmässig medizinische Versorgung und die Arztkosten pro Kalenderjahr sind höher als CHF 1800.-, dann ist eine niedrige Franchise die bessere Wahl.
  2. Finanzielle Situation: Wenn Sie eine höhere Franchise wählen, zahlen Sie eine niedrigere monatliche Prämie. Überlegen Sie sich also, wie viel Sie sich monatlich leisten können und möchten und wählen endsprechend die passende Franchise.
  3. Alter: In der Regel steigen die Gesundheitskosten mit dem Alter an. Deshalb kann es sinnvoll sein, als älterer Mensch eine niedrigere Franchise zu wählen, um im Krankheitsfall weniger aus eigener Tasche zahlen zu müssen.

Es ist empfehlenswert, in gesunden Jahren das Maximum in der Grundversicherung einzusparen (Franchise und alternative Versicherungsmodelle) und dafür etwas in die Ambulant- und Spitaldeckung zu investieren. Sollten Sie in ein paar Jahren mehr Leistungen beziehen müssen, so können Sie ohne weiteres die Grundversicherung ohne Gesundheitsdeklaration wieder anpassen.

Eine gründliche Abwägung aller Optionen ist essentiell, um die optimal auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Prioritäten abgestimmte Franchise auszuwählen. Unsere Versicherungsexperten unterstützen Sie gerne bei Ihrer Entscheidung im Rahmen einer unabhängigen und kostenlosen Beratung.

8

Die vier Versicherungs­modelle der Grund­versicherung

Jeder Bürger und jede Bürgerin der Schweiz ist gesetzlich dazu verpflichtet, sich in der obligatorischen Krankenversicherung zu versichern.

Dabei stehen den Versicherten verschiedene Modelle zur Auswahl: Neben dem Standard–Modell mit freier Arztwahl gibt es verschiedene Sparmodelle, die sich häufig durch günstigere Krankenkassenprämien auszeichnen. Unabhängig von der gewählten Variante bietet die Grundversicherung für alle die gleichen Leistungen, wie gesetzlich vorgeschrieben. Lediglich die Vorgehensweise im Krankheitsfall variiert je nach Modell.

  • Freie Arztwahl: Ihre medizinische Ansprechperson ist die Ärztin oder der Arzt Ihrer Wahl. Sie haben keine Verpflichtungen und entscheiden jeweils selbst, bei wem Sie sich behandeln lassen (Hausarzt, Spezialist, Chiropraktiker etc.)

  • Hausarzt-Modell: Ihre gewählte Hausarztpraxis koordiniert jede Behandlung und überweist Sie bei Bedarf an eine Facharztpraxis oder ins Spital.

  • HMO-Modell: Ihre gewählte HMO-Praxis koordiniert jede Behandlung und überweist Sie bei Bedarf an eine Facharztpraxis oder ins Spital.

  • Telmed-Modell: Sie erhalten von medizinischen Fachpersonen telefonisch oder mittels Videokonsultation medizinische Beratung. Die Fachpersonen geben Verhaltensempfehlungen ab, Rezepte für Medikamente, Arztzeugnisse oder leiten die Patienten an einen Arzt, ein Spital oder einen Therapeuten weiter. Die telefonische Beratung ist kostenlos und steht rund um die Uhr zur Verfügung.

9

Spartipps für die Grundversicherung

Erfahren Sie hier, wie Sie Prämien in der Grundversicherung sparen können:

  • Wahl einer höheren Franchise für Erwachsene ab 18 Jahren
  • Wahl von speziellen Versicherungsmodellen wie HMO oder Hausarzt-Modell
  • Telefonische Beratung bei medizinischen Fragen und Beschwerden
  • Ausschluss der Unfallversicherung bei Berufstätigkeit (nur falls mindestens 8 Stunden pro Woche gearbeitet wird)
  • Pausierung der Grundversicherung bei Dienstpflicht (Übernahme durch Militärversicherung)
  • Wechsel der Versicherung für mögliche Prämienersparnis
  • Beantragung von Prämienverbilligung bei den Kantonen für Personen mit geringem Einkommen

Unsere unabhängigen Versicherungsberater stehen Ihnen zur Seite, um all Ihre Fragen zu beantworten und die optimale Versicherungsdeckung für Ihre Bedürfnisse zu finden.

10

Was sind die Kündigungstermine bei der Grundversicherung?

Die Grundversicherung kann jeweils auf Ende des Jahres gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich und fristgerecht bis am 30. November per Einschreiben erfolgen. (Art. 7, Abs. 2 KVG). Ein Wechsel der Grundversicherung auf Mitte Jahr ist möglich, wenn:

  • Sie im Standard-Modell versichert sind
  • und die tiefste Franchise haben (300 Franken bei Erwachsenen, 0 Franken bei Kindern).

Kündigungsvorlage Krankenversicherung:

Kündigungsvorlage

11

Prämienverbilligung

Das Prämienmodell berücksichtigt keine Einkommensunterschiede in der Gesellschaft und daher gewähren Bund und Kantone Prämienverbilligungen für Versicherte mit geringem Einkommen. Die Prämienverbilligung soll bei den in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen lebenden Personen die Belastung durch die Prämie der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vermindern. Diese Verbilligungen fördern die Solidarität zwischen den sozialen Schichten. Die Finanzierung der Prämienverbilligungen erfolgt gemeinsam durch Bund und Kantone. Die Voraussetzungen sind jedoch kantonal geregelt und sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich.

Voraussetzungen für die Prämienverbilligung:

Um Prämienverbilligung zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie verfügen über eine obligatorische Grundversicherung nach KVG.
  • Ihr Einkommen und Ihre Vermögensverhältnisse rechtfertigen eine finanzielle Unterstützung.
12

Wo kann man sich für die Prämienverbilligung anmelden?

Mit Hilfe des unten aufgeführten Links können Sie ermitteln, an welche Stelle in Ihrem Kanton Sie sich wenden müssen, um eine Prämienverbilligung zu beantragen: Prämienverbilligung – Priminfo (admin.ch)

Gut zu wissen:

  • Bei einem Wechsel Ihrer Krankenkasse wird die zuständige Stelle in Ihrem Wohnkanton automatisch die Informationen bezüglich der Prämienverbilligung an Ihre neue Krankenkasse weitergeben.
    • Beziehen Sie Ergänzungsleistungen zur AHV- oder IV-Rente, brauchen Sie keinen Antrag auf Prämienverbilligung zu stellen.
    • Laut den Bestimmungen des Krankenversicherungsgesetzes kann die Prämienverbilligung nicht auf der Versicherungspolice angeben werden. Diese wird erst auf der Prämienrechnung sichtbar.

Höhe der Prämienverbilligung:

  • Prämien für Kinder von Familien mit wenig Einkommen mindestens 80 Prozent billiger.
  • Für junge Erwachsene in Ausbildung müssen die Prämien mindestens 50 Prozent billiger sein.

Die Kantone bezahlen die Beiträge an die Prämien direkt an die Krankenkassen der Personen, die Anspruch haben.

13

Gibt es Skonto Rabatte bei den Krankenkassen?

Manche Krankenkassen bieten Rabatte an, wenn die Rechnung nicht monatlich, sondern für einen Zeitraum von sechs Monaten oder einem ganzen Jahr im Voraus bezahlt wird. Diese Vergünstigung wird als Skonto bezeichnet und kann bis zu 2% betragen.

14

Macht eine vorgeburtliche Anmeldung Sinn?

In der Schweiz ist die Grundversicherung obligatorisch. Ein neugeborenes Baby ist nicht automatisch über die Eltern versichert. Es empfiehlt sich bereits vor der Geburt des Babys eine Krankenversicherung mit den gewünschten Zusatzversicherungen abzuschliessen. Sie bezahlen übrigens nicht mehr, als bei einer Anmeldung nach der Geburt. So können Sie sich voll und ganz auf den neuen Familienalltag konzentrieren, ohne sich zusätzlich um diesen Schritt kümmern zu müssen. Schliessen Sie erst nach der Geburt eine Krankenversicherung für Ihr Baby ab, so tritt der Versicherungsschutz rückwirkend ab dem Geburtstag Ihres Babys in Kraft. Sie haben max. drei Monate nach der Geburt Zeit, Ihr Baby bei einer Krankenkasse anzumelden.

Die Grundversicherung bietet einen sehr weitreichenden Schutz, weil praktisch alle notwendigen medizinischen Kosten abgedeckt sind. Zusatzversicherungen sind der freiwillige Teil der Krankenversicherung. Sie bieten ergänzende Deckungen, zum Beispiel Beiträge an Zahnspangen, Brillen, Komplementärmedizin, Kindersport und vieles mehr.

Da bei Zusatzversicherungen die nach der Geburt beantrag wurden, eine Gesundheitsdeklaration ausgefüllt werden muss (im Unterschied zur Grundversicherung), kann die Krankenversicherung Leistungsvorbehalte anbringen, falls es vor oder während der Geburt zu Komplikationen gekommen ist. Es empfiehlt sich, eine Zahnkorrekturversicherung unbedingt schon bald nach der Geburt abzuschliessen, weil die Krankenkassen die Kinder später kaum mehr aufnehmen.

Lassen Sie sich nicht von Familienrabatten blenden. Diese sind meist so gering, dass sich das Einholen von Offerten gleichwohl lohnt. Da die Leistungen der Grundversicherung überall gleich, die Prämien aber recht unterschiedlich sind, lohnt sich ein sorgfältiger Prämienvergleich. Gerne helfen wir Ihnen, die am besten auf Sie zugeschnittene Versicherungslösung zu finden. Profitieren Sie von unserer kostenlosen Krankenkassenberatung.