Die Grundversicherung ist eine obligatorische Krankenversicherung für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Sie übernimmt die Kosten für wichtige medizinische Leistungen wie Arztbesuche, Medikamente, Spitalaufenthalte und Schwangerschaftsvorsorge. Die Höhe des Versicherungsbeitrags ist abhängig von Wohnort, Alter und dem ausgewählten Modell.
Die Grundversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Krankenversicherung gemäss dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) in der Schweiz. Sie umfasst folgende Leistungen, die von den Krankenkassen erbracht werden:
| Leistungen der Grundversicherung | |
|---|---|
| Ambulante Behandlungen/Schulmedizin | Kostendeckung gemäss anerkannten Tarifen. Behandlung durch eidg. dipl. Ärzte, Chiropraktoren sowie Personen, die im Auftrag eines Arztes Leistungen erbringen. |
| Ambulante Behandlungen/Komplementärmedizin | Akupunktur, anthroposophische Medizin, Homöopathie, Phytotherapie, traditionelle chinesische Medizin, Behandlung durch einen eidg. dipl Arzt mit Fachausweis. |
| Medikamente (ärztlich verordnet) | Kostendeckung gemäss KVG für Medikamente der Arzneimittelliste oder der Spezialitätenliste. |
| Badekuren (medizinisch bedingt und ärztlich verordnet in anerkannten Heilbädern in der Schweiz) | CHF 10.- pro Tag während max. 21 Tagen pro Kalenderjahr und Deckung der ambulanten Behandlungskosten gemäss anerkannten Tarifen. |
| Mutterschaft | Im Wohnkanton volle Deckung in der allgemeinen Abteilung eines Listenspitals mit Leistungsauftrag. Im Standortkanton höchstens nach dem Tarif des Wohnkantons (Art. 41 KVG). Kontrolluntersuchungen und Geburtskosten: Kostendeckung gemäss anerkannten Tarifen. CHF 150.- pro Geburt an Geburtsvorbereitung. Übernahme der Kosten für 3 Stillberatungen. |
| Vorsorgeuntersuchungen | Gynäkologische Vorsorgeuntersuchung alle 3 Jahre gemäss KVG. |
| Impfungen | Beiträge an prophylaktische Impfungen gemäss KVG. |
| Brillen/Kontaktlinsen | CHF 180.- pro Kalenderjahr bis zum vollendeten 18. Altersjahr. Beiträge bei Erwachsenen nur in krankheitsbedingten Spezialfällen. |
| Hauskrankenpflege (Spitex, ärztlich verordnet) | Kostenübernahme für Behandlungen und Pflegemassnahmen durch anerkannte Spitex-Organisationen zu Hause oder in Pflegeheimen. |
| Hilfsmittel (ärztlich verordnet) | Beitrag an Miete oder Kauf von Hilfsmitteln gemäss Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL). |
| Zahnbehandlungen | Leistungen gemäss Tarif, sofern für die Behandlung eine gesetzliche Leistungspflicht besteht. |
| Transport und Rettungskosten | Transportkosten: 50% max. CHF 500.- pro Kalenderjahr (für medizinisch notwendige Transporte zum nächsten Arzt oder zum nächstgelegenen Spital). Rettungskosten: 50% max. CHF 5000.- pro Kalenderjahr (in der Schweiz). |
| Behandlung im Ausland (bei akuter Erkrankung oder Unfall während eines vorübergehenden Auslandaufenthalts) | Behandlungskosten gemäss höchstens doppeltem Tarif des Wohnkantons. EU/EFTA: Übernahme der Kosten nach Staatsrecht und Sozialversicherungstarif des Aufenthaltslandes. Voraussetzung: Vorweisung der Europäischen Krankenversicherungskarte. |
Die Krankenkassenprämie ist der Versicherungsbeitrag, den Sie monatlich an Ihre Krankenkasse bezahlen müssen. Die genaue Höhe der Prämie ist von der ausgewählten Krankenkasse abhängig. Ebenso spielen Faktoren wie Versicherungsmodell, Franchise und Wohnort eine Rolle bei der Bestimmung der Prämie.
Jedes Jahr im Herbst passen die Versicherer die Prämien für die obligatorische Grundversicherung an und das Bundesamt für Gesundheit genehmigt diese. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig über die neuen Prämien zu informieren und verschiedene Angebote miteinander zu vergleichen.
Unsere unabhängigen Versicherungsberater stehen Ihnen zur Seite, um Ihnen bei der Auswahl der optimalen Krankenkasse zu helfen und alle Ihre Fragen zu beantworten.
Die starke Kostenzunahme ist auf eine Vielzahl von Faktoren zurückzuführen:
Corona Pandemie: In der Corona Pandemie mussten viele Operationen verschoben werden, die in den letzten Jahren nachgeholt werden mussten. Ausserdem erwarten wir noch die durch Corona verursachten Kosten, welche bis heute noch nicht berücksichtig worden sind. Diese betragen rund 1 Milliarde, welche zulasten der Krankenversicherungen gehen.
Alternde Bevölkerung: Die Menschen leben länger und im Alter braucht man die Leistungen. Das System wird demzufolge länger belastet.
Fortschritt der Medizin: Behandlungen werden immer teurer, dank dem Fortschritt der Medizin.
Steigende Kosten: Medikamente, Spital und Praxiseinrichtungen, werden immer teurer.
Physiotherapie: Physiotherapie wird immer mehr ärztlich verordnet.
Psychotherapie: Immer mehr Psychologen werden aufgesucht.
Die obligatorische Krankenversicherung gilt für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und ist somit verpflichtend. Innerhalb von drei Monaten nach einem Zuzug muss eine Krankenversicherung abgeschlossen werden. Diese tritt dann rückwirkend in Kraft, ab dem Datum des Einzugs. Daher müssen auch Beiträge ab dem Einzugsdatum gezahlt werden, selbst wenn die Versicherung erst später abgeschlossen wird.
Für Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, aber im Ausland wohnen, besteht die Wahl zwischen einer Krankenversicherung in der Schweiz oder am Wohnort. Es gibt jedoch Ausnahmen für Rentner, Studierende und Diplomaten. Nähere Informationen zu diesen Ausnahmen erhalten Sie von Ihrem jeweiligen Kanton.
Ein Teil der Behandlungskosten geht zu Lasten der Versicherten. Die Kostenbeteiligung setzt sich zusammen aus:
| Erwachsene Verfügbare Franchisen |
Kinder Verfügbare Franchisen |
|---|---|
| CHF 300 | CHF 0 |
| CHF 500 | CHF 100 |
| CHF 1000 | CHF 200 |
| CHF 1500 | CHF 300 |
| CHF 2000 | CHF 400 |
| CHF 2500 | CHF 500 |
| CHF 600 |
Es gibt verschiedene Faktoren, die Ihre persönliche Wahl beeinflussen können. Hier sind ein paar Punkte, die Sie bei der Entscheidung beachten sollten:
Es ist empfehlenswert, in gesunden Jahren das Maximum in der Grundversicherung einzusparen (Franchise und alternative Versicherungsmodelle) und dafür etwas in die Ambulant- und Spitaldeckung zu investieren. Sollten Sie in ein paar Jahren mehr Leistungen beziehen müssen, so können Sie ohne weiteres die Grundversicherung ohne Gesundheitsdeklaration wieder anpassen.
Eine gründliche Abwägung aller Optionen ist essentiell, um die optimal auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Prioritäten abgestimmte Franchise auszuwählen. Unsere Versicherungsexperten unterstützen Sie gerne bei Ihrer Entscheidung im Rahmen einer unabhängigen und kostenlosen Beratung.
Jeder Bürger und jede Bürgerin der Schweiz ist gesetzlich dazu verpflichtet, sich in der obligatorischen Krankenversicherung zu versichern.
Dabei stehen den Versicherten verschiedene Modelle zur Auswahl: Neben dem Standard–Modell mit freier Arztwahl gibt es verschiedene Sparmodelle, die sich häufig durch günstigere Krankenkassenprämien auszeichnen. Unabhängig von der gewählten Variante bietet die Grundversicherung für alle die gleichen Leistungen, wie gesetzlich vorgeschrieben. Lediglich die Vorgehensweise im Krankheitsfall variiert je nach Modell.
Freie Arztwahl: Ihre medizinische Ansprechperson ist die Ärztin oder der Arzt Ihrer Wahl. Sie haben keine Verpflichtungen und entscheiden jeweils selbst, bei wem Sie sich behandeln lassen (Hausarzt, Spezialist, Chiropraktiker etc.)
Hausarzt-Modell: Ihre gewählte Hausarztpraxis koordiniert jede Behandlung und überweist Sie bei Bedarf an eine Facharztpraxis oder ins Spital.
HMO-Modell: Ihre gewählte HMO-Praxis koordiniert jede Behandlung und überweist Sie bei Bedarf an eine Facharztpraxis oder ins Spital.
Telmed-Modell: Sie erhalten von medizinischen Fachpersonen telefonisch oder mittels Videokonsultation medizinische Beratung. Die Fachpersonen geben Verhaltensempfehlungen ab, Rezepte für Medikamente, Arztzeugnisse oder leiten die Patienten an einen Arzt, ein Spital oder einen Therapeuten weiter. Die telefonische Beratung ist kostenlos und steht rund um die Uhr zur Verfügung.
Erfahren Sie hier, wie Sie Prämien in der Grundversicherung sparen können:
Unsere unabhängigen Versicherungsberater stehen Ihnen zur Seite, um all Ihre Fragen zu beantworten und die optimale Versicherungsdeckung für Ihre Bedürfnisse zu finden.
Die Grundversicherung kann jeweils auf Ende des Jahres gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich und fristgerecht bis am 30. November per Einschreiben erfolgen. (Art. 7, Abs. 2 KVG). Ein Wechsel der Grundversicherung auf Mitte Jahr ist möglich, wenn:
Kündigungsvorlage Krankenversicherung:
Das Prämienmodell berücksichtigt keine Einkommensunterschiede in der Gesellschaft und daher gewähren Bund und Kantone Prämienverbilligungen für Versicherte mit geringem Einkommen. Die Prämienverbilligung soll bei den in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen lebenden Personen die Belastung durch die Prämie der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vermindern. Diese Verbilligungen fördern die Solidarität zwischen den sozialen Schichten. Die Finanzierung der Prämienverbilligungen erfolgt gemeinsam durch Bund und Kantone. Die Voraussetzungen sind jedoch kantonal geregelt und sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich.
Voraussetzungen für die Prämienverbilligung:
Um Prämienverbilligung zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Mit Hilfe des unten aufgeführten Links können Sie ermitteln, an welche Stelle in Ihrem Kanton Sie sich wenden müssen, um eine Prämienverbilligung zu beantragen: Prämienverbilligung – Priminfo (admin.ch)
Gut zu wissen:
Höhe der Prämienverbilligung:
Die Kantone bezahlen die Beiträge an die Prämien direkt an die Krankenkassen der Personen, die Anspruch haben.
Manche Krankenkassen bieten Rabatte an, wenn die Rechnung nicht monatlich, sondern für einen Zeitraum von sechs Monaten oder einem ganzen Jahr im Voraus bezahlt wird. Diese Vergünstigung wird als Skonto bezeichnet und kann bis zu 2% betragen.
In der Schweiz ist die Grundversicherung obligatorisch. Ein neugeborenes Baby ist nicht automatisch über die Eltern versichert. Es empfiehlt sich bereits vor der Geburt des Babys eine Krankenversicherung mit den gewünschten Zusatzversicherungen abzuschliessen. Sie bezahlen übrigens nicht mehr, als bei einer Anmeldung nach der Geburt. So können Sie sich voll und ganz auf den neuen Familienalltag konzentrieren, ohne sich zusätzlich um diesen Schritt kümmern zu müssen. Schliessen Sie erst nach der Geburt eine Krankenversicherung für Ihr Baby ab, so tritt der Versicherungsschutz rückwirkend ab dem Geburtstag Ihres Babys in Kraft. Sie haben max. drei Monate nach der Geburt Zeit, Ihr Baby bei einer Krankenkasse anzumelden.
Die Grundversicherung bietet einen sehr weitreichenden Schutz, weil praktisch alle notwendigen medizinischen Kosten abgedeckt sind. Zusatzversicherungen sind der freiwillige Teil der Krankenversicherung. Sie bieten ergänzende Deckungen, zum Beispiel Beiträge an Zahnspangen, Brillen, Komplementärmedizin, Kindersport und vieles mehr.
Da bei Zusatzversicherungen die nach der Geburt beantrag wurden, eine Gesundheitsdeklaration ausgefüllt werden muss (im Unterschied zur Grundversicherung), kann die Krankenversicherung Leistungsvorbehalte anbringen, falls es vor oder während der Geburt zu Komplikationen gekommen ist. Es empfiehlt sich, eine Zahnkorrekturversicherung unbedingt schon bald nach der Geburt abzuschliessen, weil die Krankenkassen die Kinder später kaum mehr aufnehmen.
Lassen Sie sich nicht von Familienrabatten blenden. Diese sind meist so gering, dass sich das Einholen von Offerten gleichwohl lohnt. Da die Leistungen der Grundversicherung überall gleich, die Prämien aber recht unterschiedlich sind, lohnt sich ein sorgfältiger Prämienvergleich. Gerne helfen wir Ihnen, die am besten auf Sie zugeschnittene Versicherungslösung zu finden. Profitieren Sie von unserer kostenlosen Krankenkassenberatung.