Zusatzversicherung

Die Zusatzversicherung ergänzt die gesetzliche Grundversicherung um zusätzliche Leistungen, wie z.B. Zahnbehandlungen, alternative Medizin oder Spitalkosten im Privat oder Halbprivatbereich. Auch Transportkosten im Ausland können abgedeckt werden.

  • Alle Leistungen der Zusatzversicherung
  • Wichtige Informationen und Tipps zur Zusatzversicherung

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Was Sie über die Zusatzversicherung wissen sollten

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Leistungen der Zusatzversicherung

Eine Zusatzversicherung bietet zusätzliche Leistungen, für die die Grundversicherung nicht aufkommt. Die Art und Höhe der Leistungen hängen vom gewählten Tarif ab, der alternativ- und komplementärmedizinische Behandlungen, Sehhilfen und andere Hilfsmittel einschliessen kann. Auch Zahnbehandlungen sind in der Schweiz beliebte Zusatzleistungen. Es gibt Tarife für ambulante und stationäre Behandlungen, die beispielsweise die freie Arztwahl im Krankenhaus und die Unterbringung im Einzel- oder Zweibettzimmer (Halbprivat oder Privat) garantieren.

Im Unterschied zur Grundversicherung ist der Abschluss einer Zusatzversicherung nicht verpflichtend. Ältere und vor erkrankte Personen könnten allerdings Probleme haben, eine geeignete Versicherung zu finden. Da die Krankenkassen unter Umstände bestimmte Diagnosen oder Leistungen ausschliessen oder zu hohe Prämien verlangen. Es ist ratsam, eine Zusatzversicherung frühzeitig abzuschliessen, da die Konditionen in jungen und gesunden Jahren in der Regel besser sind.

Folgende Leistungen werden durch die Zusatzversicherung gedeckt:

  • Transport und Rettung
  • Mitspracherecht bei Spital- und Arztwahl (Privatkliniken, Oberarzt, Chefarzt, Professor)
  • Zweitmeinung
  • Schnellere Behandlung bei Halb- und Privatpatienten
  • Spitalaufenthalt
  • Nichtkassenpflichtige Medikamente
  • Auslandsdeckung
  • Hilfsmittel
  • Extras (darin unterscheiden sich die Versicherungsgesellschaften hauptsächlich):
    • Alternativmedizin
    • Fitness
    • Prävention
    • Brillen und Kontaktlinsen
    • Zahnzusatzversicherung
    • Kuren
    • Eigenbeteiligung im Stationärenbereich (Halbprivat/Vollprivat und Flexlösungen)

Gerne helfen wir Ihnen, die am besten auf Sie zugeschnittene Versicherungslösung zu finden. Profitieren Sie von unserer kostenlosen Krankenkassenberatung.

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Muss ich Grund- und Zusatzversicherung bei derselben Krankenkasse abschliessen?

Die Grund- und Zusatzversicherungen können Sie bei verschiedenen Anbietern abschliessen. Wenn Sie Rechnungen einsenden, müssen Sie lediglich darauf achten, von welcher Versicherung die Kosten übernommen werden.

Zahlreiche Anbieter warnen davor, dass beim Abschluss von Grund- und Zusatzversicherung bei unterschiedlichen Anbietern möglicherweise Rabatte entfallen. Doch viele Versicherungsnehmer profitieren gar nicht von Vergünstigungen, selbst wenn sie beide Versicherungen beim gleichen Anbieter abschliessen. Eine Trennung der Versicherungen könnte hierbei zu erheblichen Einsparungen führen.

Wichtig: Die Krankenversicherer dürfen die Zusatzversicherung nicht kündigen, wenn Sie Ihre Grundversicherung gekündigt haben und zu einer anderen Kasse wechseln.

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Welche Spitalzusatzversicherung gibt es?

Im Rahmen der obligatorischen Grundversicherung ist eine Spitalbehandlung grundsätzlich nur innerhalb des Wohnkantons möglich. Es gelten jedoch Ausnahmen:

  • Es handelt sich um ein Notfall
  • Eine Behandlung innerhalb des Wohnkantons ist nicht möglich (z. B. bei Transplantationen)
  • Das Spital hat einen Vertrag mit Ihrer Krankenkasse abgeschlossen.

Mit einer Spitalzusatzversicherung erweitern Sie die Deckung. Folgende Optionen stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Allgemeine Abteilung ganze Schweiz: Sie haben schweizweit freie Spitalwahl
  • Halbprivate Abteilung ganze Schweiz: Sie haben Anspruch auf ein Zweibettzimmers, mehr Flexibilität bei der Wahl des Operationstermins und freie Arztwahl (Oberärztin oder Belegarzt)
  • Private Abteilung ganze Schweiz: Sie haben Anspruch auf ein Einzelzimmer und mehr Flexibilität bei der Wahl des Operationstermins. In der Regel können Sie die Chefärztin oder den Belegarztes frei wählen.
  • Flex-Modelle: Diese Modelle sind günstiger als Zusatzversicherungen für halbprivate und private Abteilungen. Die Entscheidung über die Abteilung im Spital wird erst bei der Aufnahme getroffen. Im Falle eines Aufenthalts in der allgemeinen Abteilung in der gesamten Schweiz werden alle Kosten vollständig übernommen. Für einen Aufenthalt in der Halbprivat- oder Privatabteilung ist eine vorher vereinbarte Kostenbeteiligung vorgesehen.
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Was sind die Kündigungstermine bei der Zusatzversicherung?

Die Zusatzversicherung können Sie meist einmal im Jahr kündigen. Bei den meisten Krankenkassen beträgt die ordentliche Kündigungsfrist drei Monate und eine Kündigung ist häufig nur zum Jahresende möglich. Daher endet die Kündigungsfrist oft am 30. September.

Allerdings kann die Kündigungsfrist je nach Versicherung länger sein. Überprüfen Sie die Bedingungen in Ihrer Police. Die Kündigung der bestehenden Zusatzversicherung muss schriftlich und fristgerecht per Einschreiben erfolgen. Bei der Kündigung gilt das Eingangsdatum bei der Krankenkasse, nicht der Poststempel.

Kündigungsvorlage Krankenversicherung:

Kündigungsvorlage

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Wichtige Tipps für die Kündigung

  1. Vergleich machen: Vor der Kündigung sollten Sie die Angebote anderer Krankenkassen vergleichen, um sicherzustellen, dass Ihre Bedürfnisse optimal abgedeckt sind. Dabei sollten Sie sowohl auf die Prämienhöhe als auch auf Zusatzleistungen und Serviceangebote achten.
  2. Neue Versicherung abschliessen: Sorgen Sie rechtzeitig für den Abschluss einer neuen Versicherung, um eine lückenlose Deckung sicherzustellen. Warten Sie unbedingt die Aufnahmebestätigung des neuen Versicherers ab, bevor Sie Ihre bestehende Versicherung kündigen, da für Zusatzversicherungen keine Aufnahmepflicht besteht.
  3. Fristen beachten: Versäumen Sie die Fristen, verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
  4. Schriftform wahren: Die Kündigung sollte schriftlich per eingeschriebenem Brief erfolgen, um einen Nachweis über den Versand und Empfang zu haben.
  5. Bestätigung einholen: Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung der Kündigung von der Krankenkasse.
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    Macht eine vorgeburtliche Anmeldung Sinn?

    In der Schweiz ist die Grundversicherung obligatorisch. Ein neugeborenes Baby ist nicht automatisch über die Eltern versichert. Es empfiehlt sich bereits vor der Geburt des Babys eine Krankenversicherung mit den gewünschten Zusatzversicherungen abzuschliessen.

    Die Grundversicherung bietet einen sehr weitreichenden Schutz, weil praktisch alle notwendigen medizinischen Kosten abgedeckt sind. Zusatzversicherungen sind der freiwillige Teil der Krankenversicherung. Sie bieten ergänzende Deckungen, zum Beispiel Beiträge an Zahnspangen, Brillen, Komplementärmedizin, Kindersport und vieles mehr.

    Da bei Zusatzversicherungen die nach der Geburt beantrag wurden, eine Gesundheitsdeklaration ausgefüllt werden muss (im Unterschied zur Grundversicherung), kann die Krankenversicherung Leistungsvorbehalte anbringen, falls es vor oder während der Geburt zu Komplikationen gekommen ist. Es empfiehlt sich, eine Zahnkorrekturversicherung unbedingt schon bald nach der Geburt abzuschliessen, weil die Krankenkassen die Kinder später kaum mehr aufnehmen.

    Lassen Sie sich nicht von Familienrabatten blenden. Diese sind meist so gering, dass sich das Einholen von Offerten gleichwohl lohnt. Da die Leistungen der Grundversicherung überall gleich, die Prämien aber recht unterschiedlich sind, lohnt sich ein sorgfältiger Prämienvergleich. Gerne helfen wir Ihnen, die am besten auf Sie zugeschnittene Versicherungslösung zu finden. Profitieren Sie von unserer kostenlosen Krankenkassenberatung.